Bildungsgänge an unserer Schule

Unser Vorteil: Differenziertes, aber gemeinsames Lernen

Bildungsgänge und deren Durchlässigkeit an unserer Schule (orange-grüne Felder)

Als Integrierte Gesamtschule ist das gemeinsame Lernen in unterschiedlichen Bildungsgängen möglich. Schüler mit verschiedenen Differenzierungsschwerpunkten können in einer Lerngruppe mit- und voneinander lernen. Somit wird auch ein Wechsel zwischen den Bildungsgängen nicht nur möglich, sondern ist prinzipiell unproblematisch, da kein Schul- und in der Regel auch kein Klassenwechsel erfolgen muss.

Einige Schlagworte zur Erläuterung:

  1. Schulartenunabhängige Orientierungsstufe
    Nach der Grundschule kommen die Schüler zu uns und besuchen zwei Jahre lang die Orientierungsstufe, d.h. die Klassen 5 und 6. Während dieser Zeit lernen alle Schüler unabhängig von ihrer Leistungsentwicklung in gemischten Klassen.

  2. Schullaufbahnempfehlung
    Zum Halbjahreszeugnis der Klasse 6 erhalten die Schüler und ihre Eltern eine Schullaufbahnempfehlung. Darin schätzt der Klassenleiter im Einvernehmen mit den Fachlehrern den derzeitigen Leistungs- und Entwicklungsstand des Schülers bezüglich aller Kompetenzen ein und gibt eine Empfehlung für den zu besuchenden Bildungsgang ab Klasse 7 ab. Die Eltern entscheiden dann in Absprache mit ihrem Kind, ob sie dieser Empfehlung nachkommen oder einen anderen Bildungsgang wählen. Ist letzteres der Fall, absolviert das Kind eine halbjährige Probezeit in dem gewählten Bildungsgang.

  3. Durchlässigkeit der Bildungsgänge
    Nach Wahl des Bildungsganges ab Klasse 7 steigt der Schüler jeweils ohne Versetzung bis in Klasse 9 auf. In dieser Zeit ist ein Wechsel des Bildungsganges in der Regel zum Schuljahresende möglich. Voraussetzung für einen Wechsel ist der Beschluss der Klassenkonferenz, dass der Schüler aufgrund seiner Leistungen in einem anderen Bildungsgang besser gefördert werden kann. Für einen solchen Wechsel müssen natürlich der Schüler und seine Eltern ihr Einverständnis erklären.

  4. Ü-Noten-Regelung
    Die Ü-Note (Übertragungsnote) gewährleistet, dass Schüler unterschiedlicher Bildungsgänge, die gemeinsam in einer Klasse lernen, ihrer Einstufung entsprechend bewertet werden.
    Beispiel: Die Klasse schreibt eine Klassenarbeit, bei der es insgesamt 24 Punkte gibt. Ein Schüler des Bildungsgangs C (Ziel: Abitur) erreicht 17 Punkte und erhält eine Ü3. Für ihn ist es die Note 3. Ein Schüler des Bildungsganges B (Ziel: Mittlere Reife) erreicht ebenfalls 17 Punkte und erhält die Note Ü3. Für ihn ist es aber die Note 2, die ins Notenbuch eingetragen wird. Für einen Schüler des Bildungsgangs A (Ziel: Berufsreife) bedeutet eine Punktezahl 17/24 ebenso eine Ü3, die umgerechnete Note wäre aber für ihn die 1.