Bildungsgänge

Als Integrierte Gesamtschule ist das gemeinsame Lernen in unterschiedlichen Bildungsgängen möglich. Nach der bildungsgangunabhängigen Orientierungsstufe (Klassen 5&6) kann ab Klasse 7

  • der Bildungsgang A (Berufsreife) eingeschlagen werden, der nach Klasse 9 endet.
  • der Bildungsgang B (Mittlere Reife) eingeschlagen werden, der nach Klasse 10 endet.
  • der Bildungsgang C (Allgemeine Hochschulreife/Abitur) eingeschlagen werden, der nach Klasse 12 endet.

Die Entscheidung über den Bildungsgang treffen die Eltern in Absprache mit Ihrem Kind und nach Empfehlung durch die Schule sowie ausführlicher Beratung in einem persönlichen Gespräch. Die Schullaufbahnempfehlung erfolgt schriftlich zum Halbjahr der 6. Klasse.

Wählen die Eltern einen anderen als von der Schule empfohlenen Bildungsgang, absolviert das Kind eine einjährige Probezeit.

Zwischen der 7. und 9. Klasse ist ein Wechsel des Bildungsgangs zum Ende eines Schuljahres auf Antrag der Eltern an die Klassenkonferenz möglich. Letztere entscheidet, ob ein Schüler aufgrund seiner Leistungen in einem anderen Bildungsgang besser gefördert werden kann.

Um eine gleichberechtigte Bewertung der Schüler unterschiedlicher Bildungsgänge in gleichen Klassen und Klassenstufen zu gewährleisten, arbeiten wir mit dem Ü-Noten-System (Übertragungsnote). Das bedeutet, dass ein Schüler im Bildungsgang B bei gleicher Punktzahl in einem Test ein Ergebnis erzielt, das eine Note besser ist als die Note eines Schülers im Bildungsgang C. Ein Schüler im Bildungsgang A erhält ein Testergebnis, welches zwei Noten besser ist als das eines C-Schülers.